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Ist es erlaubt auf dem Balkon zu grillen?

Schickling GasgrillsGrillen gehört zum Sommer einfach dazu und nicht nur die Gartenbesitzer bereiten Steak und Wurst gern unter freiem Himmel zu – auch Balkonliebhaber möchten natürlich nur ungern auf den eigenen Grillabend verzichten. Immerhin bieten die meisten Balkone ausreichend Platz, um einen kleinen Grill aufzustellen. Doch viele Balkonanhänger, allen voran Mieter, beschleicht hier ein ungutes Gefühl. Sie sind sich nämlich keineswegs sicher, ob das Grillen auf dem Balkon wirklich erlaubt ist. Wir haben uns auf die Suche nach den wichtigsten Fakten gemacht und klären die Frage, ob Sie auf dem Balkon grillen dürfen.

Haben Sie ein Recht aufs Grillen?

Ist es erlaubt auf dem Balkon zu grillen?Sind wir doch ehrlich – Grillen und Sommer gehören einfach zusammen. Doch auch wenn nirgendwo sonst auf der Welt so häufig und wohl auch gern gegrillt wird wie in Deutschland gilt in der Bundesrepublik: Es gibt kein Recht aufs Grillen. Das gilt übrigens sowohl für Mieter als auch für Wohnungsbesitzer. Das heißt: Sie dürfen durchaus grillen, es kann Ihnen aber auch von dem Vermieter und der Hausverwaltung untersagt werden.

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TIPP: Beachten Sie, dass Sie auch nicht in jedem Park oder Wald ohne Wenn und Aber grillen dürfen. Auch hier kann ein Verbot erteilt werden. Um Ärger zu vermeiden, sollten Sie sich also immer im Voraus umfassend erkundigen.

Kann die Hausverwaltung das Grillen verbieten?

Sind Sie Mieter oder haben Sie eine Eigentumswohnung mit Balkon erworben, ist es natürlich reizvoll, im Sommer einen kleinen Tischgrill beispielsweise auf den Balkon zu stellen. Doch Vorsicht: Lesen Sie unbedingt Ihre Hausordnung, denn sowohl in Miet- als auch in Eigentumswohnungen kann Ihnen das Grillen verboten werden. Dies betrifft dann übrigens ausnahmslos alle diejenigen, die in dem Haus leben.

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Auch individuelle Verbote sind möglich!
Ist in Ihrer Hausverwaltung kein Grillverbot verankert, fühlen Sie sich im ersten Moment auf der sicheren Seite und packen bei der erstbesten Gelegenheit den Grill aus. Deutsche Richter haben aber entschieden, dass auch einem einzelnen Bewohner das Grillen untersagt werden darf, nämlich dann, wenn zu viel Qualm entsteht und sich dadurch die Nachbarn gestört fühlen. Das gilt vor allem dann, wenn der Qualm vom Grill in die Nachbarwohnung zieht.

Welcher Grill ist auf dem Balkon erlaubt?

Nehmen wir an, Sie dürfen auf dem Balkon grillen. Nun steht natürlich auch noch die Frage im Raum, mit welchem Grill Ihnen dieser Sommerluxus eingeräumt wird. Wir möchten eines vorwegnehmen. Zwar beschert Ihnen der Holzkohlegrill das mit Sicherheit beste Aroma. Er hat aber auch einen gewaltigen Nachteil: Er qualmt am stärksten. Setzen Sie deswegen lieber auf einen Elektrogrill.

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Vor- und Nachteile der Nutzung eines Elektrogrills auf dem Balkon

Er bringt gerade für den Einsatz auf dem Balkon viele Vorteile mit:

  • kein offenes Feuer
  • ist einfach und sicher zu bedienen
  • klein und handlich
  • lässt sich nach dem Grillen leicht verstauen
  • qualmt beim Grillen nicht
  • sehr sicher während des Betriebs
  • typisches Raucharoma fehlt

Übrigens sind sich Deutschlands Richter bei der Häufigkeit des Grillens nicht einig. Es gibt Richter, die es für zulässig halten, dass zwischen 20 und 25 Mal pro Jahr gegrillt wird. Andere sehen stattdessen nur viermal jährlich als zulässig an. Weiterhin haben deutschlandweit Richter Einschränkungen bei der Grillzeit ausgerufen. Teilweise darf daher nur bis 21 oder 22 Uhr gegrillt werden. In Ausnahmen bis 24 Uhr, dafür aber seltener.

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